Für wen


Voraussetzungen

Interessierte Personen sind gerne körperlich aktiv und halten sich gerne im Freien auf. 

Sie sind motiviert, ihren Möglichkeiten entsprechend bei den verschiedenen abwechslungsreichen Arbeiten mitzuarbeiten und mitzuwirken.

Ast mit roten Äpfel vor grüner Wiese und blauem Himmel

Nutzen

  • Das Angebot bietet eine enge Begleitung für zwei bis drei Menschen mit Beeinträchtigung
  • Integration und Inklusion: Gemeinsame Arbeitsleistungen und -erfolge in der Kleingruppe und gelegentliche Aufträge bei externen Auftraggebern bieten spannende Möglichkeiten für Integration und Inklusion
  • Alltagspraktische Arbeits- und Lernmöglichkeiten
  • Aufbau und Erleben eines gesunden Verhältnisses zu unseren Hoftieren und zur Natur
  • Vielseitige Bewegung an der frischen Luft und das Arbeiten im Einklang mit den Jahreszeiten bieten Möglichkeiten für innere Zufriedenheit und ausgeglichenes Wohlbefinden.


Unterschiedlich geformte Karotten mit Karottengrün auf Holztisch

Finanzierung

Sozialversicherungen, kantonale Beiträge, Selbstzahler nach Absprache.

Am 1. Januar 2024 trat im Kanton Zug das neue Gesetz über Leistungen für Personen mit Beeinträchtigung und Betreuungsbedarf (LBBG) in Kraft. Das LBBG bringt mehr Selbstbestimmung, Wahlfreiheit und Eigenverantwortung für Erwachsene mit Beeinträchtigung. Die Finanzierung von ambulanten und stationären Einrichtungen (Wohnen, Tagesstrukturen) ermöglicht neue Regelungen, die individuell vereinbart werden.

Wir sind ein privates Unternehmen und unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einer Lösung.

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