Für wen
Interessierte Personen sind gerne körperlich aktiv und halten sich gerne im Freien auf.
Sie sind motiviert, ihren Möglichkeiten entsprechend bei den verschiedenen abwechslungsreichen Arbeiten mitzuarbeiten und mitzuwirken.
Sozialversicherungen, kantonale Beiträge, Selbstzahler nach Absprache.
Am 1. Januar 2024 trat im Kanton Zug das neue Gesetz über Leistungen für Personen mit Beeinträchtigung und Betreuungsbedarf (LBBG) in Kraft. Das LBBG bringt mehr Selbstbestimmung, Wahlfreiheit und Eigenverantwortung für Erwachsene mit Beeinträchtigung. Die Finanzierung von ambulanten und stationären Einrichtungen (Wohnen, Tagesstrukturen) ermöglicht neue Regelungen, die individuell vereinbart werden.
Wir sind ein privates Unternehmen und unterstützen Sie gerne bei der Suche nach einer Lösung.
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